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Familienurlaub in Afrika – diese Versicherungen sind wichtig für die Reise

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Eine Reise nach Afrika ist eine aufregende Sache für die ganze Familie. Schon die Planung ist interessant. So können sich Familien Reiseberichte anderer Familien ansehen, um zu erfahren, was es alles zu erleben gibt. Beispielsweise ist das Gorilla-Trekking eine tolle Möglichkeit, seinen Familienurlaub zu verbringen. In diesem Reisebericht ist ein solcher Urlaub sehr schön beschrieben.

Bei der Planung dürfen natürlich die Versicherungen nicht fehlen. Reiseversicherungen gibt es zahlreiche. Einige davon sind absolut notwendig, viele sind sinnvoll und manche sind entbehrlich. Wer mit seinen Kindern eine Safari plant, möchte natürlich, dass für alle Fälle vorgesorgt ist. Das bedeutet allerdings nicht, dass es sinnvoll ist, alle angebotenen Versicherungen abzuschließen. Einige grundlegende Fragen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Welches Risiko besteht, dass der Versicherungsfall wirklich eintritt? Welche Kosten übernimmt die Kasse und wie teuer würde der Schadensfall für Betroffene ohne Absicherung kommen? Diese und andere Fragen sind Thema dieses Beitrags.

Die Reisekrankenversicherung

Für eine Safari mit Kindern in Afrika ist eine Reisekrankenversicherung unverzichtbar. Das ist deshalb der Fall, weil die deutsche gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nur die Behandlungskosten in EU-Ländern übernimmt. Für entferntere Ziele ist also ein zusätzlicher Versicherungsschutz wichtig. Wer privat krankenversichert ist und einen Selbstbehalt vereinbart hat, tut gut daran, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese übernimmt meist sogar den Selbstbehalt. Achtung: Auch viele private Krankenversicherungen zahlen nicht für den Fall eines Krankenrücktransports aus dem Ausland. Im Zweifel sollten Versicherte bei ihrer Krankenkasse nachfragen.

Kommt es im Urlaub zu einer Erkrankung oder einem Unfall, die einen kostenintensiven Krankenrücktransport notwendig machen, sind auch diese Kosten abgedeckt. Die Kosten können schnell 20.000 Euro übersteigen. Das sprengt jede Reisekasse.

Die Wahl des Anbieters – Kriterien für eine gute Auslandsreisekrankenversicherung

Die Police sollte wie bei der Allianz Reisekrankenversicherung einige wesentliche Bestandteile enthalten:

• In der Police muss unbedingt stehen, dass der Rücktransport versichert ist, wenn er sinnvoll und vertretbar ist, und nicht, wenn er notwendig ist. Notwendig ist ein Rücktransport meist nur, wenn im Reiseland das Gesundheitswesen sehr schlecht ist.
• Schwangere sollten darauf achten, dass die Kosten für Schwangerschaftskomplikationen ebenfalls abgedeckt sind.
• Eine Jahrespolice für die ganze Familie ist meist günstiger als die Kosten, die durch eine Behandlung im Ausland entstehen können.

Die Reiserücktrittversicherung

Kinder erkranken oft überraschend, daher ist eine Reiserücktrittsversicherung äußerst ratsam. Keine Familie möchte beispielsweise mit einem fiebernden Kind auf Safari gehen. Gerade bei teuren Reisen, die Reisende meist schon länger im Voraus buchen, ist diese Versicherung wichtig. Im Fall einer Stornierung können, je nach Restzeit bis zur geplanten Abreise, bis zu 80 Prozent der Reisekosten fällig werden. Die Versicherung tritt für verschiedene Rücktrittsgründe ein, beispielsweise

• Unvorhergesehene Erkrankung
• Überraschende Schwangerschaft, die es nicht erlaubt zu fliegen
• Unerwarteter Pflegefall in der Familie
• Verlust des Arbeitsplatzes
• Nachprüfungen in Schule oder Studium

Was nicht versichert ist, ist zum Beispiel die Angst vor einem Terroranschlag oder vor einer Revolution. Manche Versicherungen zahlen nicht, wenn eine chronische Erkrankung unerwartet Probleme verursacht.

Wer eine Reiserücktrittversicherung abschließt, sollte unbedingt die klein gedruckten Versicherungsbedingungen lesen. Im ungünstigsten Fall besteht noch die Option, dass eine Ersatzperson oder eine Ersatzfamilie die Reise antritt. Weitere interessante Tipps zum Thema Reiserücktrittkostenversicherung hält der Artikel „Alles über Reiserücktrittsversicherungen“ für interessierte Leser bereit.

Reiseabbruch ebenfalls versichern

Die Police der Reiserücktrittskostenversicherung sollte bei einer Reise mit Kindern unbedingt den Reiseabbruch abdecken. Diese Versicherung zahlt im Fall, dass die Urlauber die Reise wegen eines Unfalls oder eines erkrankten Angehörigen abbrechen müssen. Diese Versicherung zahlt für nicht genutzte Leistungen und für die zusätzlichen Rückreisekosten. In einem Vollschutz-Tarif ist eine verspätete Rückreise beispielsweise wegen eines Erdbebens oder wegen Überschwemmungen ebenfalls versichert.

Sinnvolle Reiseversicherungen

Wer vorhat, eine Autoreise durch Afrika zu machen oder ein Wohnmobil zu mieten, sollte eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung abschließen. Natürlich können Reisende mit dem Mietvertrag eine Haftpflichtversicherung buchen. Meist sind die Deckungssummen dieser Versicherungen viel niedriger als die letztendlich entstehenden Kosten.

Was darüber hinausgeht, muss der Mietwagenfahrer dann aus eigener Tasche zahlen. Bei einem Personenschaden kann so ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen. Hier ist zusätzlich zu beachten, dass einige Kreditkartenanbieter diese sogenannte Traveller-Police enthalten, wenn der Urlauber den Mietwagen mit seiner Kreditkarte bezahlt.

Wer Urlaub mit Kindern in einem Ferienhaus macht, sollte eine Haftpflichtversicherung für diesen Fall abschließen. Die normale private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte, zahlt nicht für Schäden am Inventar eines Ferienhauses. Da hier schnell was zu Bruch gehen kann, insbesondere mit kleinen Kindern, ist diese Versicherung sinnvoll. Bei manchen Anbietern ist diese Versicherung bereits im Mietpreis enthalten. Um sicherzugehen, dass diese Versicherung besteht, einfach bei der Buchung beim Vermieter nachfragen.

Entbehrliche Reiseversicherungen

Eine Reisegepäckversicherung gehört zu den Versicherungen, die nicht unbedingt notwendig sind. Dabei ist gestohlenes oder beschädigtes Gepäck versichert. Die Bedingungen sind streng und sehr schnell stellt der Versicherer eine Mitschuld fest. In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht. Hinzu kommt, dass die Versicherung nur den Zeitwert ersetzt und die Versicherungssumme auf ein Maximum von 4.000 Euro beschränkt ist. Außerdem fordern die meisten Anbieter einen Selbstbehalt. Wer einen neueren Hausratversicherungsvertrag hat, ist meist über diesen ausreichend abgesichert. Denn das Hotelzimmer oder die Ferienwohnung sind in diese Policen in den Wohnraum miteinbezogen. Deshalb ist es ratsam, zuerst die Hausratversicherung zu prüfen und generell abzuwägen, in wie weit eine Reisegepäckversicherung sinnvoll ist. Dabei ist folgendes zu bedenken:

• Kommt es zum Verlust des Gepäcks während der Flugreise, muss die Fluggesellschaft für den entstandenen Schaden aufkommen.
• Eine spezielle Reiseversicherung lohnt sich nur für wertvolle Gegenstände, wie die Kamera, den Laptop oder einen Rollstuhl. Aber genau diese Sachen sind bei den meisten Policen ausgeschlossen.

Eine Reiseunfallversicherung ist ebenso entbehrlich. Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt bereits die Behandlungskosten bei Unfällen ab. Alle anderen Leistungen der Reiseunfallversicherung sollten bereits mit einer privaten Unfallversicherung abgedeckt sein.

Fazit

Bei der Buchung einer Reise ist es wichtig, sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern. Dabei sollten Reisende aber immer das Verhältnis von Versicherungsprämie, Versicherungsleistung und Eintrittswahrscheinlichkeit ins Kalkül mit einbeziehen. Die Rundum-Sorglos-Pakete, die viele Reiseveranstalter anbieten, sind mit Vorsicht zu genießen. Sie enthalten häufig Elemente, die über bereits bestehende ganzjährige Policen abgesichert sind. Außerdem sind diese Verträge meist unverhältnismäßig teuer.


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